Warum ich auf Aktiengewinne fast keine Steuern bezahle

Ein Ärgernis für alle, die privat für ihr Alter vorsorgen möchten beziehungsweise müssen, ist die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent. Ich will an dieser Stelle keinen politischen Exkurs darüber führen, warum ich diese für höchst ungerecht halte (schließlich stammt ja das Geld, das ich anlege, aus bereits versteuertem Gehalt) – sondern zwei interessante Ansätze aufzeigen, wie man diese Steuer fast vollständig und legal umgehen kann – und alternativ, wie man zumindest die negativen Einflüsse auf die Vermögensentwicklung leicht beeinflussen kann.

Kommen wir zunächst zu der spannenden Möglichkeit, die Kapitalertragssteuer fast völlig umgehen zu können. Ja, das geht – aber wie so oft, bekommt man diese Option nicht geschenkt; sprich: es bedarf einiger Mühen und auch eines Mindestkapitalstocks. Wovon ich rede: von einer vermögensverwaltenden GmbH. Die Idee, eine solche zu gründen, entstand im Laufe des vergangenen Jahres, als die Bundesregierung das Jahressteuergesetz änderte, und zwar mit massiven Nachteilen für Anleger beziehungsweise Trader, die mit Derivaten handeln.

Wenn man sich die Mühe macht und eine solche GmbH gründet (dazu gleich mehr) – dann zahlt man – vereinfacht gesagt – nur noch 1,5% auf die Gewinne aus Aktienverkäufen. Denn die GmbH profitiert vom so genannten „Schachtelprivileg“. Vereinfacht: wenn ein Unternehmen (wie die Trading GmbH) sich an einem anderen Unternehmen beteiligt (beispielsweise durch den Kauf von Aktien – diese sind ja nichts anderes als eine Unternehmensbeteiligung), dann sind 95 % der Gewinne, die aus einem späteren Verkauf dieser Aktien resultieren, steuerfrei. Es müssen also nur 5 % versteuert werden, und zwar zu einem Steuersatz von rund 30 % (Summe aus jeweils 15 % Körperschafts- und Gewerbesteuer).

Das heißt: während ich als Anleger beispielsweise auf einen Gewinn aus Aktienverkäufen in Höhe von 1.000 Euro Kapitalertragssteuern in Höhe von 250 Euro an den Fiskus abdrücken muss, zahlt die Trading GmbH lediglich 15 Euro Steuern und kann die restlichen 985 Euro gleich wieder neu anlegen! Man kann sich leicht ausrechnen, was das finanziell bedeutet. Wer über einen ausreichend großen Kapitalstock verfügt, sollte diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Ich bin jetzt diesen Schritt gegangen und habe meine private Vermögensverwaltungs GmbH gegründet!

Doch nicht nur der Steuervorteil bei Aktienverkäufen zahlt sich aus. Die GmbH kann auch viele Kosten von der Steuer absetzen, die man als aktive Trader und Investor hat: beispielsweise Fachbücher, Software, Newsletterabos und Seminarkosten. Als Privatanleger ist man durch die Werbungskostenpauschale hier auf 801€ pro Jahr beschränkt. Als GmbH konnte ich alleine im August fast 900 Euro steuerlich geltend machen (und somit den Gewinn meiner GmbH sinnvoll mindern).

Doch die Einrichtung einer GmbH verursacht – wie erwähnt – einiges an Aufwand und auch Kosten. Sie rentiert sich – grob gesagt – ab einem Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro. Denn für den Verwaltungsaufwand (u.a. Jahresabschlusserstellung) und Steuerberaterkosten muss man mit 2.500-3.000 Euro im Jahr rechnen. Glücklicherweise gibt es hierfür Dienstleister wie etwas Ride Capital, die das Ganze für einen recht nervenschonend und preisgünstig abwickeln.

Wer nicht über ausreichend Kapital verfügt, der sollte überlegen, ob er nicht auf eine „Buy and Hold“-Strategie bei der Aktienanlage setzt. So lassen sich die negativen Auswirkungen der Kapitalertragssteuer erheblich abmildern, wie Finanzexperte Gerd Kommer soeben in einem interessanten Beitrag geschrieben hat.

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