4.: Aktien auf Kredit kaufen
In Zeiten von Niedrigzinsen ist der Gedanke verständlicherweise verlockend, mit geliehenem Geld an der Börse aktiv zu werden, um sich Aktien und/ oder ETFs zu kaufen. Schließlich lassen sich am Aktienmarkt – historisch gesehen – durchschnittlich 6-8% Rendite pro Jahr erzielen. Warum also nicht für 2 Prozent einen Kredit aufnehmen, um mit diesem Geld dann das Drei- bis Vierfache an der Börse zu verdienen? Doch Vorsicht! Aktienmärkte beziehungsweise Börsenkurse können stark schwanken. Sollte es also während der Kreditlaufzeit gar zu einem „Crash“ oder größeren Rückgang am Aktienmarkt kommen, ist man doppelt gekniffen: man muss die monatlichen Kreditraten zurückzahlen und das Depot gerät gleichzeitig ins Minus. Eine Rückzahlung aus den erhofften Gewinnen ist dann natürlich nicht möglich. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass man die potenziellen Gewinne aus Aktienverkäufen noch zu versteuern hat. Man sollte immer nur mit Geld handeln, auf das man mittel- bis langfristig (5-10 Jahre mindestens) verzichten kann.
Eine weitere Möglichkeit, Aktien quasi auf Kredit zu kaufen, bieten einem manche Broker an. Dort kann man – meist aber erst ab einer gewissen Kontogröße (ca. 100.000 €) – „auf Margin“ handeln. Das heißt, man muss für den Kauf einer Aktie in der Regel nur einen Teil der eigentlichen Kaufsumme berappen und bekommt von seinem Handelskapital quasi nur eine Sicherheitsleistung (Margin) abgezogen. Meist sind es nur 25-50 Prozent. Das bedeutet, dass man für deutlich mehr Geld Aktien kaufen kann, als man selbst auf sein Brokerkonto eingezahlt hat. Allerdings muss man dafür Zinsen an den Broker bezahlen, die zurzeit – je nach Broker – etwa 2,5% betragen. Auch dies ist angesichts der möglichen Renditen natürlich verlockend. Doch man muss sich hierbei eines bewusst sein: Aktien, die man auf Margin kauft, gehören einem nicht wirklich! Der Broker führt diese Aktien auf eigenen Namen. Sollte deshalb der Broker Pleite gehen, hat man als Kunde ein echtes Problem: da man mit vom Broker geliehenen Geld gekauft hat, besitzt man keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Wertpapiere. Anders verhält es sich mit Aktien, die voll bezahlt werden: diese werden dann unter eigenen Namen bei einer Verwahranstalt registriert (Clearinghouse) und können im Falle einer Pleite beansprucht werden, weil sie einem tatsächlich gehören.
Auf Margin zu kaufen, bietet sich – wenn überhaupt – am ehesten beim Options- und Futureshandel an, da dieser für Privatanleger sonst nicht umsetzbar wäre. Doch das ist wieder ein anderes Kapitel.