Die Bundesregierung hat beschlossen, die Obergrenze für den anonymen Bargeldkauf von Gold vom nächsten Jahr an drastisch zu senken: von 10.000 Euro auf 2.000 Euro. Das heißt: man kann schon bald maximal noch eine „klassische“ Goldmünze (à 1 Unze) bar kaufen, ohne sich registrieren zu müssen.
Tritt diese Verschärfung des Geldwäschegesetzes wie geplant in Kraft, wäre das schon die zweite Herabsetzung der Bargeldobergrenze innerhalb kurzer Zeit. Erst 2017 wurde die Bargeld-Obergrenze zuletzt gesenkt, nämlich von 15.000 auf 10.000 Euro. „Na und?“, wirst Du jetzt vielleicht denken. Entweder, weil Du sowieso noch nie vor hattest, Gold zu kaufen, oder weil es Dir egal ist, gegebenenfalls registriert zu werden. Denke bitte mal darüber nach.
Zunächst einmal sollte aus meiner Sicht jede(r) einen Teil seines Vermögens in (physischem) Gold anlegen. Als grobe Richtschnur etwa 10 Prozent. Warum Gold? Weil es die einzige „Währung“ ist, die im Laufe der Jahrtausende (!) stabil geblieben ist, was die Kaufkraft angeht.
So hat man zu Christi Zeiten für eine Unze Gold 300 Laib Brot bekommen. Und heute (eine Unze kostet heute rund 1.250 Euro) ist es noch genauso! Auch der Preis einer Tunika vor 2000 Jahren in Rom entsprach dem, was heute ein guter Anzug kostet (eine Unze Gold). Und während der Ford T vor 100 Jahren 500 Dollar kostete, muss man heute für einen Mittelklassewagen im Durchschnitt 35.000 Dollar blechen, also 70mal so viel! In Gold dagegen blieb der Preis praktisch unverändert stabil: 24 Unzen Gold (à 20,67$) kostete 1919 der Ford T; heute muss man 25 Unzen Gold (à 1.400 $) für sein Auto bezahlen. Mach Dir doch mal den „Spaß“ und verschaffe Dir über einen Inflationsrechner selbst einen Eindruck, wie wenig das Geld heute noch „wert“ ist.
Kommen wir zum zweiten Aspekt: die Senkung der Obergrenze, bis zu der man künftig Gold noch bar kaufen kann, ohne registriert zu werden. Offiziell (also von Seiten der Politik) wird behauptet, damit wolle man Geldwäsche bekämpfen und gegebenenfalls subversive Elemente ausfindig machen können. Ich weiß nicht, wie es Dir geht, aber ich glaube Politikern kein Wort mehr. Schon gar nicht, wenn es um (unser) Geld beziehungsweise Gold geht.
Politikern ist durchaus bewusst, dass das Vertrauen der Bevölkerung in das klassische Geld genauso schrumpft wie der wahre Wert desselben. Nicht umsonst erleben Kryptowährungen einen Boom und will Facebook mit einem Konsortium aus insgesamt 28 Unternehmen mit „Libra“ in Kürze eine eigene Währung auf den Markt bringen. (Nie im Leben werden die Zentralbanken das meines Erachtens genehmigen; aber das ist schon wieder ein eigenes Thema.) Da die klassische Geldanlage inzwischen sogar Negativzinsen „abwirft“, flüchten viele Menschen in Sachwerte wie Immobilien und Gold.
Politik und Zentralbanken haben Angst, an Macht und Einfluss zu verlieren, das Geldsystem bald nicht mehr unter ihrer Kontrolle zu haben. Deshalb denken sie unter anderem darüber nach, das Bargeld abzuschaffen und „Geld“ nur noch „digital“ (auf Bankkonten) verfügbar zu machen. Dann kann man sich nämlich den Negativzinsen nicht mehr entziehen – wenn man „Geld“ (digital) auf dem Konto hat, schrumpft es automatisch, weil die Negativzinsen regelmäßig abgebucht werden! Sparen wird also endgültig bestraft, ohne dass wir noch etwas dagegen machen können.
Also wäre es doch sinnvoll, vorzusorgen, und einen Teil seines (Bar)geldes in Gold umzutauschen, um das dann (anstelle des irgendwann gar nicht mehr existierenden Bargeldes) zu horten. Und genau darauf zielt die geplante Senkung der Barkaufgrenze bzw. die namentliche Registrierungspflicht für Goldkäufe ab. Nur so kann die Regierung später auf diese Goldvorräte zugreifen und sie beschlagnahmen. Du hältst das für eine Verschwörungstheorie? Von mir aus. Ich weise Dich darauf hin, dass es solche Beschlagnahmungen bzw. Verbote von privatem Goldbesitz weltweit schon gegeben hat – auch in Deutschland, sogar mehrfach.
So erlaubte die Verordnung auf Grund des Notgesetzes vom 8. Mai 1923 der Reichsbank, Edelmetalle wie Gold und ausländische Währungen aus Privatbesitz für das Deutsche Reich zu proklamieren. Kurze Zeit später erfolgte eine Verordnung über die Herausgabepflicht von Gold, Silber und Devisen aus Privatbesitz. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen drohten damals Freiheits-, Geld- und Ordnungsstrafen.
1931 hob Reichspräsident Paul von Hindenburg das Verbot wieder auf, doch schon 1936 ordneten die Nationalsozialisten wieder eine Ablieferungspflicht für Gold an. Eine ähnliche Verordnung erließen die Alliierten nach Ende des 2. Weltkrieges für Deutschland. Erst seit 1955 unterliegt der Privatbesitz von Gold in Deutschland nach keinen Beschränkungen und Verboten mehr.
Auch in den USA wurde privater Goldbesitz 1931 verboten und das Verbot 1961 noch einmal verschärft. Erst 1974 wurde es wieder aufgehoben. In Frankreich gab es ein Verbot von 1936-1937, in Großbritannien von 1966-1971, in Indien von 1963-1990.
Meine Meinung: die nächste Krise kommt garantiert (wenn sie sich nicht schon andeutet – es reicht, die Wirtschaftsnachrichten zu verfolgen) – und dann ist die Regierung froh, zu wissen, wer hierzulande Gold besitzt, um es unter fadenscheinigen Begründungen beschlagnahmen zu können.